Zum Inhalt springen

Kann ich die Besetzung des Arbeitsgerichts mit Laienrichtern bekämpfen?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Kläger, Beklagte
Nein. Beim Arbeits- und Sozialgericht wirken fachkundige Laienrichter mit, die derselben Berufsgruppe angehören sollen wie die Streitparteien; auf das genaue Fachgebiet Ihres Betriebs kommt es dabei nicht an. Selbst wenn dagegen verstoßen wurde, können Sie das im Verfahren nicht mehr aufgreifen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 18.12.2020 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2020)

Mit der Bestimmung des § 12 Abs 2 ASGG werden (nur) die Berufsgruppen nach der Anlage 1 zum ASGG angesprochen und nicht das spezielle Fachgebiet, in dem die am Verfahren beteiligten Parteien tätig sind. Auch ein allfälliger Verstoß gegen § 12 Abs 2 ASGG könnte gemäß § 37 Abs 2 ASGG nicht geltend gemacht werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133522 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Falsche Besetzung im Arbeitsgerichtsverfahren
Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen Zuständigkeitsentscheidungen
Arbeitsrecht · Schiedsvereinbarung und Kündigungsanfechtung
Verfahrensrecht · Einwände gegen die Gerichtsbesetzung
Verfahrensrecht · Besetzung bei einstweiliger Verfügung