Kann ich die Besetzung des Arbeitsgerichts mit Laienrichtern bekämpfen?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Kläger, Beklagte
Nein. Beim Arbeits- und Sozialgericht wirken fachkundige Laienrichter mit, die derselben Berufsgruppe angehören sollen wie die Streitparteien; auf das genaue Fachgebiet Ihres Betriebs kommt es dabei nicht an. Selbst wenn dagegen verstoßen wurde, können Sie das im Verfahren nicht mehr aufgreifen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 18.12.2020 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2020)
Mit der Bestimmung des § 12 Abs 2 ASGG werden (nur) die Berufsgruppen nach der Anlage 1 zum ASGG angesprochen und nicht das spezielle Fachgebiet, in dem die am Verfahren beteiligten Parteien tätig sind. Auch ein allfälliger Verstoß gegen § 12 Abs 2 ASGG könnte gemäß § 37 Abs 2 ASGG nicht geltend gemacht werden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133522 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 69/20k, 18.12.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz (ASGG) § 12 · Grundsätze der Senatsbildung
- ASGG § 37 · Unrichtige Gerichtsbesetzung
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