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Kann ich meine Kündigung trotz Schiedsvereinbarung beim Arbeitsgericht bekämpfen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Ja. Streitigkeiten aus der Betriebsverfassung, zu denen die Anfechtung einer Kündigung gehört, dürfen nicht einem Schiedsgericht übertragen werden. Stützen Sie Ihre Klage darauf, dass ein unbefristetes Dienstverhältnis gekündigt wurde, ist das Arbeits- und Sozialgericht zuständig, auch wenn Sie eine Schiedsvereinbarung unterschrieben haben.

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Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 23.02.2021 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2021)

Nach § 9 Abs 2 ASGG iVm § 40 TAG können betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten nach § 50 Abs 2 ASGG auch im Anwendungsbereich des TAG nicht einem Schiedsgericht übergeben werden. Wird das Klagebegehren auf § 105 Abs 3 ArbVG gestützt und damit begründet, dass die Beklagte eine Kündigung eines unbefristeten Dienstverhältnisses ausgesprochen hätte, ist trotz Vorliegens einer Schiedsvereinbarung für Streitigkeiten aus dem Dienstvertrag die Zuständigkeit des Arbeits- und Sozialgerichtes gegeben.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133660 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Anfechtung der Kündigung durch den Arbeitnehmer

Nein. Haben Sie den Betriebsrat gar nicht um die Anfechtung Ihrer Kündigung ersucht, geht das Recht zur Anfechtung nicht auf Sie über. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn sich später herausstellt, dass der Betriebsrat einem solchen Ersuchen ohnehin nicht entsprochen hätte.

günstig für Arbeitgeber Kündigung mit Zustimmung des Behindertenausschusses

Die Begründetheit wird vom Gericht nicht noch einmal überprüft. Hat der Behindertenausschuss der Kündigung zugestimmt, ist der rechtskräftige Bescheid der gerichtlichen Entscheidung über die Wirksamkeit der Kündigung zugrunde zu legen.

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