Zum Inhalt springen

Was passiert, wenn mein Arbeitsgerichtsverfahren falsch besetzt geführt wurde?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Kläger, Beklagte
Ob ein Gerichtshof als Arbeits- und Sozialgericht oder in anderer Zusammensetzung entscheidet, ist keine Frage der sachlichen Zuständigkeit, sondern der richtigen Besetzung. Ein solcher Fehler kann geheilt werden, wenn beide Seiten zum Zeitpunkt des Verstoßes durch fachkundige Personen vertreten waren.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 27.02.2025 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Die Frage, ob ein bestimmter Gerichtshof als Arbeitsgericht und Sozialgericht oder in anderer Funktion zu entscheiden hat, ist (ausgenommen im Verhältnis zum ASG Wien und zum Handelsgericht Wien) eine Frage der unrichtigen Gerichtsbesetzung. Auch wenn in einer Arbeitsrechtssache und Sozialrechtssache gegen die Vorschriften über die Gerichtsbesetzung verstoßen worden ist oder über eine Rechtssache, die keine Arbeitsrechtssache und Sozialrechtssache ist, ein Senat entschieden hat, der nach den Vorschriften des ASGG zusammengesetzt war, ist gemäß § 37 Abs 1 ASGG § 260 Abs 4 ZPO sinngemäß anzuwenden, sofern die Parteien zur Zeit des Verstoßes durch qualifizierte Personen (§ 40 Abs 1 ASGG) vertreten waren.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085489 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 20.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Besetzung des Arbeitsgerichts mit Laienrichtern
Verfahrensrecht · Richtige Besetzung des Gerichts
Verfahrensrecht · Falsche Besetzung des Berufungsgerichts
Strafrecht · Richtige Besetzung des Strafgerichts
Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen Zuständigkeitsentscheidungen