Muss bei einer einstweiligen Verfügung ein Laienrichter mitwirken?
betrifft Kläger, Beklagter, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Im Verfahren über eine einstweilige Verfügung wirkt kein fachmännischer Laienrichter mit. Geschieht das dennoch, ist die Entscheidung nichtig.
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Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 12.05.2026 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1958)
Im Verfahren über EV findet § 7 JN über die Beiziehung eines fachmännischen Laienrichters keine Anwendung. Der Verstoß begründet Nichtigkeit gem § 477 Z 2 ZPO.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005709 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 3 Ob 61/26f, 12.05.2026, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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