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Kann ich im Arbeitsverfahren die Zuständigkeitsentscheidung bekämpfen?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Ja. Entscheidet das Gericht in einer Arbeits- oder Sozialrechtssache über seine richtige Besetzung oder Zuständigkeit, greift die sonstige Sperre gegen ein Rechtsmittel nicht. Der weitere Weg zum Obersten Gerichtshof steht aber nur offen, wenn eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorliegt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 24.04.2020 (10 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1988)

Ein Beschluss nach § 37 Abs 3 ASGG unterliegt nicht der Anfechtungsbeschränkung des § 45 JN (§ 46 Abs 2 Z 2 ASGG).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046274 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 10.

Im Gesetz

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