Zum Inhalt springen

Wie wird mein Entgelt bei Beschäftigungsverbot nach Bildungskarenz berechnet?

günstig für Arbeitnehmerin betrifft Arbeitnehmerinnen, Schwangere, Arbeitgeber
Herangezogen wird nur ein Zeitraum, in dem Sie von Ihrem Arbeitgeber tatsächlich Entgelt bezogen haben. Eine Bildungskarenz, in der Sie Weiterbildungsgeld erhalten haben, ist kein solches Entgelt und bleibt daher außer Betracht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 18.12.2020 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2020)

Als Referenzzeitraum kommt bei § 14 Abs 1 MuttSchG nur ein solcher in Betracht, in welchem die Arbeitnehmerin von ihrem Arbeitgeber überhaupt ein Entgelt (im arbeitsrechtlichen Sinn) bezog.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133606 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

MuttSchG §14 Abs1

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Beschäftigungsverbot geht der Karenz vor
Sozialrecht · Berechnung des Wochengelds nach Durchschnitt
Familienrecht · Fiktives Einkommen während des Beschäftigungsverbots
Sozialrecht · Wochengeld und entfallene Überstunden
Sozialrecht · Kinderbetreuungsgeld und vergleichbare Leistungen