Zum Inhalt springen

Wie viel Unterhalt muss ich im Mutterschutz zahlen?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Mutter, Kind, Unterhaltspflichtiger, Vater
Nach der neueren Entscheidung dürfen Sie während des Beschäftigungsverbots nicht auf ein gedachtes höheres Wochengeld angerechnet werden, das Sie mit einer besser bezahlten Arbeit erzielt hätten; anderes gilt nur, wenn Sie in Schädigungsabsicht gehandelt haben. Der Rechtssatz gibt die ältere Ansicht wieder, wonach eine Anrechnung bis zur Höhe des Wochengeldes möglich war, wenn die unterhaltspflichtige Mutter eine zumutbare Beschäftigung unterlassen und dadurch die Fortzahlung des Entgelts verhindert hatte.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Vorsicht, diese Regel ist nicht mehr sicher. Der OGH hat in einer späteren Entscheidung anders entschieden: OGH 10 Ob 25/20d, 01.09.2020 Lesen Sie diese Entscheidung, bevor Sie sich auf die Regel verlassen.

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 01.09.2020 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Für den Zeitraum der Beschäftigungsverbote nach der Geburt des Kindes (§§ 4 a, 5 MSchG) kann der Anspannungsgrundsatz zwar nicht deshalb Anwendung finden, weil die Mutter einer Beschäftigung nicht nachging, wohl aber im Hinblick darauf, daß sie Anspruch auf Fortbezug des Arbeitsentgeltes hätte, wenn sie davor - ihrer Pflicht entsprechend - einer Arbeit nachgegangen wäre. Unterläßt die unterhaltspflichtige Mutter eine zumutbare Beschäftigung und hindert dadurch die Fortzahlung des Entgeltes für die Dauer des Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutzgesetz, ist eine Anspannung bis zur Höhe des Wochengeldes möglich.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0103111 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Anrechnung eines möglichen Einkommens

Ja. Kann Ihnen zugemutet werden, mehr zu verdienen, als Sie tatsächlich verdienen, wird der Unterhalt nach diesem möglichen Einkommen bemessen. Das gilt nicht nur, wenn Sie nicht arbeiten wollen, sondern auch bei anderen Entscheidungen über Ihre Erwerbstätigkeit.

günstig für Unterhaltsberechtigter Anspannung des Unterhaltspflichtigen

Werden Ihre Einkünfte über längere Zeit durch Aufwendungen aufgezehrt, sodass Sie keinen Unterhalt zahlen können, müssen Sie versuchen, auf andere Weise ein Einkommen zu erzielen. Etwas anderes kann gelten, wenn Ihnen Vermögen zur Verfügung stand, mit dem Sie die Einkommensquelle hätten schaffen können, und Sie deshalb kein Darlehen hätten aufnehmen müssen.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Ergänzungsbetrag zum Wochengeld
Sozialrecht · Wochengeld und entfallene Überstunden
Familienrecht · Grenzen der Anrechnung möglichen Einkommens
Arbeitsrecht · Entgelt bei fehlendem Wochengeldanspruch