Was gilt, wenn Beschäftigungsverbot und Karenz zusammenfallen?
günstig für Arbeitnehmerin betrifft Arbeitnehmerin, Arbeitgeber, Mutter
In jenen Zeiträumen, in denen Sie als werdende oder frisch entbundene Mutter überhaupt nicht beschäftigt werden dürfen, gehen diese Schutzbestimmungen vor. Sie sind für beide Seiten zwingend und verdrängen für diese Zeit den gesetzlichen Karenzurlaub.
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 01.09.2020 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Die zweiseitig zwingenden Normen der §§ 3, 5 MuttSchG sind stärker als die nur zugunsten der Arbeitnehmerin zwingenden des § 15 MuttSchG und führen im Ergebnis zu einer Verdrängung des gesetzlichen Karenzurlaubes bezüglich der von den absoluten Beschäftigungsverboten umfaßten Zeiträume.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 20 Abs 3 DO.AOGH 9 ObA 132/87, 13.04.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070590 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 10 Ob 25/20d, 01.09.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 23/16x, 21.04.2016
Genannte Normen
MuttSchG §3; MuttSchG §5; MuttSchG §15
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