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Muss ich meine Domain löschen, obwohl die Unterlassungsklage abgewiesen wurde?

günstig für Domaininhaber betrifft Unternehmer, Markeninhaber, Domaininhaber
Nein. Wurde rechtskräftig entschieden, dass Sie das Zeichen als Domain verwenden dürfen, kann von Ihnen nicht mehr die Löschung dieser Domain verlangt werden. Der Anspruch auf Beseitigung ist damit ausgeschlossen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 20.04.2021 (1 Entscheidung).

Stichwort des Gerichts (2021)

Die rechtskräftige Verneinung eines Unterlassungsanspruchs, ein Zeichen in Form einer Domain zu verwenden, schließt einen Beseitigungsanspruch auf Löschung der Domain aus.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133620 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

MSchG §52

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