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Muss eine Internetadresse gelöscht werden, wenn sie meine Marke verletzt?

günstig für Domaininhaber betrifft Unternehmer, Markeninhaber, Domaininhaber
Nur wenn die Nutzung einer Internetadresse zur Gänze untersagt werden kann, besteht in der Regel auch ein Anspruch auf deren Löschung. Stützen Sie sich nur auf den allgemeinen Schutz Ihrer Marke, reicht das dafür meist nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 22.04.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Kann die Nutzung einer Domain nach materiellem Recht nicht zur Gänze untersagt werden, so besteht in der Regel auch kein Anspruch auf Einwilligung in deren Löschung. Das gilt insbesondere dann, wenn sich der Unterlassungsanspruch des Klägers nur auf § 10 Abs 1 MSchG gründet.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122725 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Genannte Normen

MSchG §10 Abs1; MSchG §52; Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art9 Abs1 lita; Verordnung (EG) Nr 40/94 des Rates 394R0040 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) Art9 Abs1 litb

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