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Kann ich in Österreich gegen eine ausländische Internetadresse vorgehen?

günstig für Namensträger betrifft Namensträger, Markeninhaber, Websitebetreiber, Unternehmer
Ja. Wird ein Name für eine im Ausland registrierte Internetadresse verwendet, ist das ein Gebrauch im Inland, weil die Adresse auch von einem Zugang in Österreich aus angewählt werden kann. Ein Unterlassungsbegehren kann dabei auf die Abrufbarkeit in einem bestimmten Staat beschränkt werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 20.12.2016 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Wird ein Name für eine im Ausland registrierte Internet Domain verwendet, so liegt darin ein Namensgebrauch im Inland, weil jede Internet Domain von einem inländischen Internetzugang aus angewählt werden kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115064 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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