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Kann mich ein Kollektivvertrag zu einem Schiedsgericht zwingen?

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Nein. Eine Schiedsvereinbarung, die schon im Kollektivvertrag steht, ist unwirksam. Zulässig bleibt dagegen eine Klausel, nach der vor einer Klage ein Schlichtungsverfahren durchzuführen ist. Sie macht den Weg zu Gericht nicht unzulässig, führt aber bei rechtzeitigem Einwand dazu, dass die Klage abgewiesen wird.

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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 29.04.2021 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Eine bereits in einem Kollektivvertrag enthaltene Schiedsvereinbarung ist unwirksam. Hingegen sind Schlichtungsklauseln, welche die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor der Anrufung des Gerichtes vorschreiben, von der Regelung des § 9 Abs 2 ASGG nicht berührt und sind daher grundsätzlich zulässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085484 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Bindung an die Zuordnung durch die Kammer

Welcher Kollektivvertrag für die Beschäftigten eines Unternehmens gilt, richtet sich allein nach der Zuordnung durch die Wirtschaftskammer; diese Zuordnung bindet die Gerichte. Ein einzelner Arbeitnehmer kann daher nicht mit einer Klage erzwingen, dass ein anderer Kollektivvertrag angewendet wird.

günstig für Arbeitgeber Kündigungsschutz durch Kollektivvertrag

Nein. Ein Kollektivvertrag darf die Kündigung älterer Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen nicht davon abhängig machen, dass der Betriebsrat einem Sozialplan zugestimmt hat. Eine solche Regelung erweitert die Mitbestimmung der Belegschaft über das zwingend Vorgegebene hinaus und ist deshalb nichtig.

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