Darf Lärm die zulässige Höhe meiner Miete beeinflussen?
betrifft Mieter, Vermieter, Hausverwaltung
Die Lärmbelastung der Gegend zählt zur Lage und wirkt sich so auf den angemessenen Mietzins aus. Davon unabhängig ist der Lärm in der konkreten Wohnung: Er kann einen Abschlag rechtfertigen, sein Fehlen einen Zuschlag.
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Ständige Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 20.11.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2021)
Lärmbelastung bildet ein Lagekriterium iSd § 16 Abs 2 Z 3 MRG; davon unabhängig ist die Lärmbelastung der konkret zu beurteilenden Wohnung, die einen Abschlag iSd § 16 Abs 2 Z 1 MRG begründen oder deren Fehlen einen Zuschlag rechtfertigen kann.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133742 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 5 Ob 52/25w, 20.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 177/22y, 12.12.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 16 · Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses
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