Darf der Vermieter für meine Wohnlage in Wien mehr verlangen?
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Ständige Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 30.04.2025 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Wohnung im 19. Wiener Gemeindebezirk.OGH 5 Ob 83/22z, 06.10.2022
- Hier: Wohnung im 4. Wiener Gemeindebezirk.OGH 5 Ob 100/21y, 07.10.2021
- Hier: im 5. Wiener Gemeindebezirk und in unmittelbarer Nähe der zu 5 Ob 74/17v beurteilten Liegenschaft liegende Wohnung.OGH 5 Ob 214/20m, 11.12.2020
- Hier: Wohnung im 3. Wiener Gemeindebezirk.OGH 5 Ob 140/20d, 25.08.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131812 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 14.
- OGH 5 Ob 110/24y, 30.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 27/23s, 31.05.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 177/22y, 12.12.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 83/22z, 06.10.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 20/22k, 31.03.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 100/21y, 07.10.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 143/21x, 28.09.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 115/21d, 23.09.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 104/21m, 20.07.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 214/20m, 11.12.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 16 · Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Der Oberste Gerichtshof hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass das Gesetz mit unbestimmten Begriffen wie durchschnittlicher Lage und den für den Lagezuschlag maßgebenden Umständen arbeitet. Was darunter zu verstehen ist, klären die Gerichte von Fall zu Fall.
Nein. Der Vermieter muss Ihnen schriftlich und ausreichend klar mitteilen, warum die Wohnung eine überdurchschnittlich gute Lage hat. Dafür genügt ein Schriftstück auch ohne Unterschrift.