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Verhindert das Belastungsverbot der Wohnbauförderung auch ein Wegerecht?

günstig für Förderungsgeber betrifft Grundeigentümer, Bauherren, Förderungsstellen, Nachbarn
Ja. Ein zugunsten der Wohnbauförderung eingetragenes Belastungsverbot hindert nicht nur Darlehen, die gar nicht der Finanzierung des Bauvorhabens dienen. Es steht jeder Belastung entgegen, die den Wert mindern kann, also auch der Eintragung einer Dienstbarkeit wie eines Wegerechts.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 28.09.2021 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2021)

Ein nach § 7 Abs 3 Z 2 oö WFG 1993 verbüchertes Belastungsverbot steht nicht nur der Eintragung von – nicht zur tatsächlichen Finanzierung des Bauvorhabens aufgenommenen – Darlehen, sondern jeder potentiell wertmindernden Belastung und damit auch der Einverleibung einer Dienstbarkeit entgegen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133807 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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