Beginnt die Frist erst, wenn ich meine Rechte kenne?
günstig für Erbe betrifft Erben, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer
Für erbrechtliche Ansprüche läuft die Frist ab Kenntnis der Tatsachen, auf die es ankommt. Diese Frist ist genauso ausgestaltet wie jene für Schadenersatzansprüche. Dass Sie die Rechtslage nicht kannten, schiebt den Beginn der Frist daher nicht hinaus.
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Ständige Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2021)
Die kenntnisabhängige Frist in § 1487a ABGB ist mit derjenigen in § 1489 ABGB völlig gleich gelagert. Es ist somit kein Grund ersichtlich, warum die Rechtsprechung zu § 1489 ABGB nicht auch im Anwendungsbereich des § 1487a ABGB gelten sollte. Die allfällige Rechtsunkenntnis des Klägers könnte somit den Beginn des Laufs der kenntnisabhängigen Frist des § 1487a ABGB nicht hinausschieben.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Pflichtteilsergänzungsanspruch.OGH 2 Ob 169/21y, 21.10.2021
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133836 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 2 Ob 77/24y, 28.05.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1487a · Verjährung erbrechtlicher Ansprüche
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