Wann beginnt die Frist für meinen Schadenersatzanspruch zu laufen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 21.10.2021 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: kenntnisabhängige Frist des § 1487a Abs 1 ABGB.OGH 2 Ob 169/21y, 21.10.2021
- Hier: Amtshaftungsverfahren; § 6 Abs 1 AHG.OGH 1 Ob 237/19p, 21.01.2020
- Auf die richtige Qualifikation des objektiven Sachverhalts kommt es nicht an.OGH 1 Ob 237/19p, 21.01.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034321 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 2 Ob 169/21y, 21.10.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die dreißigjährige Frist beginnt mit der schädigenden Handlung. Ob und wann Sie den Schaden bemerken, spielt für ihren Beginn keine Rolle. Auch wenn der Schaden selbst erst später eintritt, läuft die Frist bereits.
Die dreißigjährige Frist beginnt bereits mit jener Handlung, die den Schaden verursacht hat. Wann der Schaden eingetreten ist, spielt dafür keine Rolle. Mit Ablauf dieser Frist ist der späteste Zeitpunkt verstrichen, zu dem Sie den Ersatzanspruch geltend machen können.