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Ist der Rückgriff gegen meinen Handwerker ein Anspruch aus Vertrag?

günstig für Besteller betrifft Besteller, Unternehmer, Gehilfen, Geschädigte
Schädigt Ihr Gehilfe einen Dritten und verletzt er dabei zugleich seine Pflicht Ihnen gegenüber, das Werk sorgfältig auszuführen, ist Ihr Rückgriff gegen ihn ein Schadenersatzanspruch aus dem Vertrag.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 21.03.2024 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Wenn der Gehilfe durch die Schädigung des Dritten zugleich auch seine Verpflichtung gegenüber dem Besteller zu sachgemäßer und sorgfältiger Ausführung des Werkes verletzt hat, ist der Regressanspruch des Bestellers ein Schadenersatzanspruch aus dem Vertragsverhältnis.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017479 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Im Gesetz

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