Ist der Rückgriff gegen meinen Handwerker ein Anspruch aus Vertrag?
günstig für Besteller betrifft Besteller, Unternehmer, Gehilfen, Geschädigte
Schädigt Ihr Gehilfe einen Dritten und verletzt er dabei zugleich seine Pflicht Ihnen gegenüber, das Werk sorgfältig auszuführen, ist Ihr Rückgriff gegen ihn ein Schadenersatzanspruch aus dem Vertrag.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 21.03.2024 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Wenn der Gehilfe durch die Schädigung des Dritten zugleich auch seine Verpflichtung gegenüber dem Besteller zu sachgemäßer und sorgfältiger Ausführung des Werkes verletzt hat, ist der Regressanspruch des Bestellers ein Schadenersatzanspruch aus dem Vertragsverhältnis.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Geschäftsherr, der nach § 1313a ABGB für seinen Gehilfen einstehen muss, kann vom Gehilfen Regress fordern, weil der Gehilfe seinerseits seine Pflichten gegenüber dem Geschäftsherrn aus dem Innenverhältnis verletzt hat.OGH 8 Ob 6/14m, 23.07.2014
- Auch der Generalunternehmer hat gegen seinen Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen iSd § 1313a ABGB einen solchen Regressanspruch nach § 1313 zweiter Satz ABGB.OGH 1 Ob 292/00y, 29.05.2001
- Hier: Generalunternehmer - Subunternehmer.OGH 9 Ob 236/99t, 15.12.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017479 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 11.
- OGH 2 Ob 221/23y, 21.03.2024, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 127/17h, 12.07.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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