Darf ich als Handwerker den Auftrag bei Vertrauensbruch beenden?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei einer schweren Erschütterung des Vertrauens in die Person des Vertragspartners ist ein Rücktritt auch ohne Nachfristsetzung möglich.OGH 9 Ob 36/10z, 28.07.2010
- Die schwerwiegende Erschütterung des Vertrauens in die Person des Vertragspartners kann einen Auflösungsgrund im Sinne der §§ 918, 1168 ABGB darstellen. Das setzt voraus, dass dem Zurücktretenden eine weitere Zusammenarbeit (auch subjektiv) nicht mehr zumutbar ist.OGH 1 Ob 101/00k, 06.10.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111147 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 14.
- OGH 8 Ob 173/25m, 28.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 133/24b, 26.05.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 124/23b, 11.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 9/22k, 22.04.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 120/21i, 05.08.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 918
- ABGB § 1151 · Von Verträgen über Dienstleistungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, in der Regel schon. Vergeben Sie einen größeren Umbau in mehreren getrennten Verträgen an verschiedene Betriebe, wird jeder Vertrag für sich beurteilt. Ein einzelnes Gewerk erreicht meist nicht den Umfang eines erheblichen Umbaus, der mit einem Neubau vergleichbar wäre, und ist damit vom Verbraucherschutz erfasst.
In der Regel nicht an den Geldgeber. Treten Sie als Verbraucher wirksam vom Geschäft zurück und erlischt deshalb auch der Kreditvertrag, kann der Geldgeber von Ihnen üblicherweise nicht die Rückzahlung des an den Unternehmer ausgezahlten Betrags verlangen. Er kann nur verlangen, dass Sie ihm Ihren Anspruch gegen den Unternehmer abtreten.