Zum Inhalt springen

Durfte mich der Betrieb wegen verweigerter Corona-Tests entlassen?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Musste der Betrieb nach den damaligen Vorschriften Beschäftigten ohne negatives Testergebnis das Betreten verwehren, ergab sich für Sie mittelbar die Pflicht, die kostenlos angebotenen Tests zu machen, um überhaupt arbeiten zu können. Wird das Arbeitsverhältnis wegen der unberechtigten Testverweigerung beendet, liegt der Beendigung kein verbotenes Motiv zugrunde.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 15.02.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2022)

War eine Arbeitgeberin als unmittelbare Adressatin der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung verpflichtet, Arbeitnehmern ohne Vorliegen eines negativen Testergebnisses (bzw einer der in der Verordnung statuierten Ausnahmen) das Betreten der Betriebsstätte zu verwehren, ergibt sich auch mittelbar für den Arbeitnehmer die Verpflichtung, sich den kostenlos angebotenen Tests zu unterziehen, um seinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen zu können. Wird aufgrund der unberechtigten Verweigerung der aufgrund der Verordnung zur Erfüllung der Arbeitspflicht notwendigen Tests das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber beendet, liegt dieser Beendigung kein verpöntes Motiv zugrunde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133973 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Entgelt bei Betriebsstillstand

Ja, wenn Sie zur Arbeit bereit waren. Ihr Arbeitgeber muss Sie darauf hinweisen, wenn er Ihre Arbeitsleistung nicht annehmen will oder kann; das kann auch stillschweigend geschehen. Ohne eine solche Erklärung dürfen Sie den Betrieb nicht verlassen, und der Arbeitgeber kann sich nachträglich nicht darauf berufen, Ihre Bereitschaft habe ihm nichts genützt.

günstig für Arbeitnehmer Beweiserleichterung bei Benachteiligung

Machen Sie glaubhaft, dass die Benachteiligung auf einen verbotenen Beweggrund zurückgeht, wird eine unzulässige Benachteiligung angenommen. Der Arbeitgeber kann das nur entkräften, indem er glaubhaft macht, dass mit höherer Wahrscheinlichkeit ein anderer Beweggrund ausschlaggebend war.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Kündigung wegen mangelnden Arbeitserfolgs
Arbeitsrecht · Verbotene Motive bei der Kündigungsanfechtung
Arbeitsrecht · Beweis des Rechtfertigungsgrundes