Durfte mich der Betrieb wegen verweigerter Corona-Tests entlassen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 15.02.2024 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2022)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verweigerung einer Lehrerin, sich den von der COVID‑19‑Schulverordnung 2021/22 vorgeschriebenen PCR‑Tests zu unterziehen.OGH 9 ObA 79/22s, 28.09.2022
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133973 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 5/24d, 15.02.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 53/23v, 26.07.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 79/22s, 28.09.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 11/22h, 22.02.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 106 · Anfechtung von Entlassungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, wenn Sie zur Arbeit bereit waren. Ihr Arbeitgeber muss Sie darauf hinweisen, wenn er Ihre Arbeitsleistung nicht annehmen will oder kann; das kann auch stillschweigend geschehen. Ohne eine solche Erklärung dürfen Sie den Betrieb nicht verlassen, und der Arbeitgeber kann sich nachträglich nicht darauf berufen, Ihre Bereitschaft habe ihm nichts genützt.
Machen Sie glaubhaft, dass die Benachteiligung auf einen verbotenen Beweggrund zurückgeht, wird eine unzulässige Benachteiligung angenommen. Der Arbeitgeber kann das nur entkräften, indem er glaubhaft macht, dass mit höherer Wahrscheinlichkeit ein anderer Beweggrund ausschlaggebend war.