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Bekomme ich Auskunft, auch wenn die Folgen unklar bleiben?

günstig für Rechteinhaber betrifft Markeninhaber, Unternehmer, Mitbewerber
Bleibt bei einer Markenverletzung offen, welche Folgen sie hatte, ändert das nichts an Ihrem Anspruch auf Rechnungslegung. Auch wenn das Gericht dazu nichts feststellen kann, bleibt der Auskunftsanspruch bestehen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 30.06.2022 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2022)

Eine im Rahmen der Stufenklage zu den Folgen einer Verletzung eines Markenrechts getroffene Negativfeststellung (non liquet) führt nicht zur Verneinung des Rechnungslegungsanspruchs (Auskunftsanspruchs).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134045 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

MSchG §55; EGZPO ArtXLII Abs1

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