Kann ich mich gegen einen gerichtlichen Verweis im Obsorgeverfahren wehren?
günstig für Elternteil betrifft Eltern, getrennt lebende Elternteile, Kinder, Obsorgeberechtigte
Das Gericht kann Ihnen im Verfahren über Kontaktrecht oder Obsorge einen Verweis erteilen, um Sie zur Einhaltung eines rechtskräftigen Auftrags zu bewegen. Das ist weiterhin zulässig, obwohl der Verweis im Gesetz nicht mehr ausdrücklich als Zwangsmittel aufgezählt wird. Weil aus der Missachtung Zweifel an Ihrer Erziehungsfähigkeit abgeleitet werden können, dürfen Sie einen solchen Verweis auch bekämpfen.
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Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 13.01.2022 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2022)
Ungeachtet des Umstands, dass der Verweis nunmehr in § 79 Abs 2 AußStrG nicht mehr ausdrücklich als Zwangsmittel genannt wird, kann dieser – auch zur Durchsetzung von nach § 107 Abs 3 AußStrG ergangenen Aufträgen im Kontaktrechts- und Obsorgeverfahren – als Beugemittel eingesetzt werden. Im Hinblick auf den Charakter des Verweises als Beugemittel zur Erzwingung eines dem rechtskräftigen gerichtlichen Auftrag entsprechenden Verhaltens und die aus der Missachtung eines solchen Auftrags ableitbaren Zweifel an der Erziehungsfähigkeit ist die Anfechtbarkeit eines solchen Verweises sowie die materielle Beschwer und das Rechtsschutzinteresse des Adressaten dieses Verweises zu bejahen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134079 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 230/21s, 13.01.2022
Genannte Normen
AußStrG 2005 §79 Abs2; AußStrG 2005 §107 Abs3
Verwandte Fragen
Familienrecht · Zwangsmittel bei Nichtbefolgung eines Auftrags
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