Zählen teure Beratungskosten, wenn es auch eine kostenlose Stelle gibt?
günstig für Kind betrifft Unterhaltspflichtige, Eltern, Kinder
Nein. Beim Kindesunterhalt müssen Sie Ausgaben auf das Notwendigste beschränken. Hätten Sie eine kostenlose, spendenfinanzierte Beratungsstelle in Anspruch nehmen können, gilt die teure Beratung als ohne verständlichen Grund eingegangene Verbindlichkeit und mindert den Unterhalt nicht.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 31.08.2022 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2022)
Da die Abzugsfähigkeit von Ausgaben beim Kindesunterhalt unter einem „negativen Anspannungsgrundsatz“ steht, muss der Elternteil die Kosten der Erziehungsberatung auf das Notwendigste reduzieren. Eine ohne verständlichen Grund gemachte Verbindlichkeit liegt vor, wenn auch eine kostenlose Erziehungsberatung durch eine spendenfinanzierte Beratungsstelle in Anspruch genommen hätte werden können.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134109 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 Ob 30/22k, 31.08.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 231 · Kindesunterhalt
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