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Wird mein Kredit bei der Berechnung des Unterhalts abgezogen?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Unterhaltspflichtige, Kinder, Ehegatten
Kosten für die Rückzahlung eines Kredits werden bei der Bemessung des Unterhalts grundsätzlich nicht berücksichtigt. Anderes kann nur gelten, wenn geltend gemacht wird, dass der Kredit zur Erhaltung der Arbeitskraft oder für existenznotwendige Bedürfnisse aufgenommen wurde.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (57 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Kosten für die Kreditrückzahlung sind bei der Bemessung des Unterhalts nicht zu berücksichtigen, wenn der Revisionsrekurswerber nicht geltend macht, der Kredit sei zur Erhaltung seiner Arbeitskraft oder für existenznotwendige Bedürfnisse aufgenommen worden (EFSlg 56394 ff, 53064 ff). Daher keine erheblichen Rechtsfragen iS des § 14 Abs 1 AußStrG.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 17 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007202 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 57.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Kreditraten für die Ehewohnung

Ja. Zahlt der Unterhaltspflichtige die Raten für den Kredit, mit dem die Ehewohnung angeschafft wurde, und ist er selbst ausgezogen, werden diese Zahlungen in angemessener Weise auf Ihren Geldunterhalt angerechnet. Das gilt auch nach der Scheidung, solange die Aufteilung noch nicht abgeschlossen ist, und wird dort später berücksichtigt. Rechnet man Ihnen den fiktiven Mietwert an, dürfen die Kreditraten daneben nicht noch einmal abgezogen werden.

günstig für Unterhaltspflichtiger Nebeneinkünfte und Ausgaben beim Unterhalt

Ja. Erhöhen Nebeneinkünfte die Grundlage für den Unterhalt, dürfen die dafür nötigen Ausgaben abgezogen werden. Bei einer kreditfinanzierten Vermietung fließt daher nur der Überschuss nach Abzug der Kreditrückzahlungen ein. Dasselbe gilt für eigenes Einkommen des Unterhaltsberechtigten.

Verwandte Fragen

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