Welche Einwände kann ich gegen eine gegnerische Marke vorbringen?
betrifft Markenanmelder, Markeninhaber, Unternehmer
Im Widerspruchsverfahren vor der Rechtsabteilung des Patentamts können Sie nur einwenden, dass die andere Marke nicht benutzt wird. Andere Bedenken gegen deren Eintragung kann nur die Nichtigkeitsabteilung des Patentamts prüfen, und zwar erst über einen eigenen Löschungsantrag.
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Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2022)
Zusammengefasst kann daher im Widerspruchsverfahren vor der Rechtsabteilung des Patentamts nur der Einwand der Nichtbenutzung der Widerspruchsmarke erhoben werden; andere Bedenken gegen die Eintragung der Widerspruchsmarke können – allenfalls aufgrund eines Löschungsantrags des Antragsgegners – nur von der Nichtigkeitsabteilung des Patentamts aufgegriffen werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Einwand der BösgläubigkeitOGH 4 Ob 176/24x, 24.06.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134135 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 4 Ob 176/24x, 24.06.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
MSchG §29a
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