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Bleibt mein Geld geschützt, wenn ich es zwischen Konten verschiebe?

günstig für Anleger betrifft Anleger, Bankkunde, Konsument
Haben Sie mehrere Konten bei derselben Bank, verlieren besonders geschützte Einlagen ihren Schutz nicht, wenn Sie Geld zwischen diesen Konten überweisen. Entscheidend ist, ob das Geld bei einer Gesamtbetrachtung noch auf Ihren Konten vorhanden ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 18.03.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2022)

Verfügt ein Anleger über mehrere Konten bei einem Kreditinstitut, so führen Überweisungen zwischen diesen Konten nicht dazu, dass unter § 12 ESAEG fallende Einlagen nicht mehr von der Entschädigungspflicht erfasst wären. Vielmehr sind solche Einlagen weiterhin privilegiert, soweit sie bei einer Gesamtbetrachtung noch auf den Konten vorhanden sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134141 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

ESAEG §12; RL 2014/49/EU Art6 Abs2

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