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Haftet die Bank, wenn sie mir eine Überweisung bestätigt?

günstig für Zahlungsempfänger betrifft Bankkunden, Verkäufer, Unternehmer, Banken
Aus dem Vertrag mit der Bank können auch Sorgfaltspflichten gegenüber Dritten entstehen; deren bloßes Vermögen ist aber nur geschützt, wenn ihre Interessen erkennbar berührt und ihre Entschlüsse dadurch beeinflusst werden. Weiß die Bank, dass Sie als Empfänger nur leisten, wenn die Zahlung sichergestellt ist, und bestätigt sie Ihnen den Erhalt eines Überweisungsauftrags, muss sie Sie darauf hinweisen, dass daraus keine eigene Zahlungspflicht entsteht und die angenommene Sicherheit nicht besteht. Unterlässt sie diesen Hinweis, haftet sie Ihnen für den Schaden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Aus dem mit dem Kreditinstitut abgeschlossenen Girovertrag können sich Sorgfaltspflichten zugunsten Dritter ergeben. Das reine Vermögen des Dritten ist aber nur dann geschützt, wenn bei der zu erbringenden Leistung erkennbar auch die Interessen des Dritten berührt werden, insbesondere wenn dessen Entschlüsse dadurch beeinflusst wurden. Ist dem Kreditinstitut, das dem Überweisungsempfänger den Erhalt eines Überweisungsauftrages bestätigt, bekannt, dass der Überweisungsempfänger nur leistet, wenn die an ihn zu bewirkende Zahlung sichergestellt ist, hat es den Überweisungsempfänger darauf hinzuweisen, dass durch die Auftragsbestätigung keine vom Deckungsverhältnis unabhängige Verpflichtung begründet wird und die vom Überweisungsempfänger angenommene Sicherheit nicht besteht. Die Unterlassung der Aufklärung begründet eine Verletzung dem Überweisungsempfänger gegenüber bestehender Sorgfaltspflichten, die zum Schadenersatz verpflichtet.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017127 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 24.

Im Gesetz

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