Wer trägt die Mehrkosten am Bau aus der Pandemie?
günstig für Auftragnehmer betrifft Bauherren, Bauunternehmer, Auftraggeber, Auftragnehmer
Wird die Bauvertragsnorm angewendet, fallen die Folgen der COVID-19-Pandemie und die dadurch entstandenen Mehrkosten am Bau grundsätzlich in den Bereich des Auftraggebers. Wer die Mehrkosten verlangt, muss sie aber selbst behaupten und darlegen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 25.11.2025 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2022)
Die Folgen der COVID-19-Pandemie (Mehrkosten am Bau) sind bei Anwendung der ÖNORM B 2110 grundsätzlich der Sphäre des Auftraggebers zugewiesen. Für die Behauptungslast gilt § 1168 Abs 1 ABGB.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: behauptete außergewöhnliche Preissteigerungen am Stahlmarkt aufgrund des Ukraine-Kriegs.OGH 4 Ob 200/24a, 25.11.2025
- Eine reine Preiserhöhung ohne Leistungsänderung im Verhältnis zwischen den Parteien des Werkvertrags ist von Pkt 7 der ÖNORM B 2110 nicht gedeckt, s dazu RS0142777.OGH 4 Ob 200/24a, 25.11.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134215 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 4 Ob 200/24a, 25.11.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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