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Wer trägt die Mehrkosten am Bau aus der Pandemie?

günstig für Auftragnehmer betrifft Bauherren, Bauunternehmer, Auftraggeber, Auftragnehmer
Wird die Bauvertragsnorm angewendet, fallen die Folgen der COVID-19-Pandemie und die dadurch entstandenen Mehrkosten am Bau grundsätzlich in den Bereich des Auftraggebers. Wer die Mehrkosten verlangt, muss sie aber selbst behaupten und darlegen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 25.11.2025 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2022)

Die Folgen der COVID-19-Pandemie (Mehrkosten am Bau) sind bei Anwendung der ÖNORM B 2110 grundsätzlich der Sphäre des Auftraggebers zugewiesen. Für die Behauptungslast gilt § 1168 Abs 1 ABGB.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134215 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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