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Gilt das Mietrechtsgesetz bei betreutem Wohnen für mich?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, soziale Einrichtungen
Für die Ausnahme kommt es auf die Ausstattung und das Angebot des karitativen oder humanitären Vermieters an, mit denen er das Wohnen mit Betreuungsleistungen verbinden kann. Kommt die Betreuung aus Gründen, die bei Ihnen liegen, nicht zustande oder erreicht sie ihr Ziel nicht, bleibt es trotzdem bei der Ausnahme vom Mietrechtsgesetz.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 20.12.2022 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2022)

Für die Erfüllung der Voraussetzung des § 1 Abs 2 Z 1a MRG kommt es auf die Ausstattung und das Angebot des karitativen oder humanitären Vermieters an, die ihn in die Lage versetzen, das Wohnangebot mit sozialpädagogischen Betreuungsleistungen für den konkreten Mieter zu verbinden. Kommt das Betreuungsverhältnis aus in der Sphäre des Mieters liegenden Gründen faktisch nicht zustande oder erreicht es aus nicht vom Vermieter zu verantwortenden Gründen nicht oder nicht vollständig sein Ziel, steht dies der Annahme einer nicht in den Anwendungsbereich des MRG fallenden Vermietung iSd § 1 Abs 2 Z 1a MRG nicht entgegen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134229 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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