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Darf die Schule meine Anwesenheit während der Kernzeit verlangen?

günstig für Arbeitgeber betrifft Lehrer, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Für Abteilungsvorstände sieht das Gesetz zwar keine ausdrückliche Anwesenheitspflicht vor. Weil es ihnen aber Leitungs- und Koordinationsaufgaben zuweist, ist die Weisung, sich während der pädagogischen Kernzeit in der Schule aufzuhalten, vom Gesetz gedeckt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 25.01.2023 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2023)

Die einem zum Abteilungsvorstand bestellten Lehrer erteilte Weisung, sich während der pädagogischen Kernzeit in der Schule aufzuhalten, ist vom Gesetz gedeckt; anders als für Schulleiter sieht das Gesetz zwar für Abteilungsvorstände keine Anwesenheitspflicht vor; es regelt aber in § 45a Abs 1 VBG deren Leitungs- und Koordinationsaufgaben, sodass die erteilte Weisung den sich bereits aus dem Gesetz ergebenden Dienstpflichten entspricht.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134244 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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