Wie teilen wir ein Haus, in dem Betrieb und Ehewohnung sind?
betrifft geschiedene Ehegatten, Miteigentümer, Unternehmer
Das läuft getrennt ab. Über die frühere Ehewohnung entscheidet das Gericht im Aufteilungsverfahren, über den restlichen Teil der Liegenschaft entscheidet es im Zivilprozess über die Teilungsklage. Bringen Sie rechtzeitig eine Teilungsklage ein, wahrt das auch die Frist für den Aufteilungsanspruch, und zwar für beide Seiten. Der Teilungsstreit wird unterbrochen, solange die Aufteilung noch offen ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 29.08.2017 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Im Falle der Miteigentumsgemeinschaft geschiedener Ehegatten an einer Betriebsliegenschaft mit einer Baulichkeit, in der sich die ehemalige Ehewohnung befindet, gehört nur das die Ehewohnung betreffende Aufteilungsbegehren vor den Außerstreitrichter. Das übrige Teilungsbegehren vor den Streitrichter; wird die Frist des § 95 EheG durch die Einbringung der Teilungsklage, und zwar auch für die beklagte Partei, gewahrt, ist nur die Verfolgung des (der Sache nach mit dem klgeweise erhobenen Teilungsbegehren mit geltend gemachten) Aufteilungsanspruches in Ansehung der Ehewohnung gemäß § 235 AußStrG dem zuständigen Außerstreitgericht zu überweisen; ist der Teilungsstreit bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Außerstreitrichters zu unterbrechen, wenn Umfang, für die Teilbarkeit bestimmte Umstände oder auch bloß Wertbestimmungsfaktoren von einer noch ausständigen Billigkeitsentscheidung im nachehelichen Aufteilungsverfahren abhängen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008533 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 6 Ob 127/17w, 29.08.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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