Kann ich mich als Kunde auf die Regeln für Makler berufen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 05.03.2019 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Zumindest für den Bereich der Provisionen sind die Bestimmungen der Verordnung nicht undifferenziert auf den Gelegenheitsvermittler auszudehnen. Eine eindeutig planwidrige Gesetzeslücke als Grundlage für eine Analogie liegt dafür nicht vor.OGH 1 Ob 27/19f, 05.03.2019
- Für den Gelegenheitsmakler gilt die ImmMV grundsätzlich nicht.OGH 1 Ob 27/19f, 05.03.2019
- Da § 9 ImmMV nicht unterscheidet, gilt die Beschränkung auf die dort aufgezählten Vereinbarungen nicht nur dann, wenn der Vertragspartner des Vermittlers Konsument ist.OGH 4 Ob 2329/96w, 12.11.1996
- Dies gilt auch für die Bestimmung des § 4 Abs 5 ImmMV, insbesondere soweit sie unmittelbare Auswirkungen auf die gemäß § 9 Abs 1 Z 1 ImmMV über die an sich zulässig vereinbarte Provisionspflicht ohne Rücksicht auf den Erfolg der Vermittlung hat.OGH 7 Ob 2098/96x, 17.07.1996
- Insbesondere in jenen Vorschriften, welche die dem Immobilienmakler gebührende Provision regeln.OGH 8 Ob 502/93, 25.03.1993
Alle 10 Ergänzungen anzeigen
- Die die Provision oder sonstige Vergütungen regelnden Bestimmungen haben im Falle ihrer Verletzung die Unwirksamkeit der Vereinbarung im Sinne der §§ 917 a, 879 ABGB zur Folge.OGH 9 Ob 706/91, 19.06.1991
- Der Vermittlungsauftrag muß für den Kunden kein Verbrauchergeschäft im Sinne des KSchG sein.OGH 5 Ob 578/90, 12.06.1990
- Hier: Auch § 8 Abs 4 ImmMV ist dahin auszulegen, daß der angestrebte Konsumentenschutz erreicht wird.OGH 1 Ob 539/87, 13.05.1987
- Hier: § 8 Abs 3 ImmMVOGH 6 Ob 523/85, 31.01.1985
- Hier: ProvisionshöchstbeträgeOGH 2 Ob 552/82, 22.11.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038514 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 25.
- OGH 1 Ob 27/19f, 05.03.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Eine Klausel, wonach bei Unwirksamkeit einer Bestimmung jene Regel gilt, die das Gesetz für Verbraucher vorsieht, ist zulässig. Sie gibt nur die bestehende Rechtslage wieder und ist deshalb nicht intransparent.
Nein. Wer sich dagegen wendet, dass gesetzwidrige Vertragsklauseln empfohlen werden, muss das auch im Klagebegehren ausdrücken. Ein Begehren, das nur die Unterlassung der Verwendung verlangt, genügt dafür nicht.