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Kann eine Bank den Staat wegen mangelhafter Aufsicht klagen?

günstig für Staat betrifft Kreditinstitute, Banken, Republik, Aufsichtsbehörden
Nein. Die Vorschriften über die Bankenaufsicht sollen das Kreditinstitut nicht davor schützen, durch eigene fehlerhafte Geschäftsführung Vermögensschäden zu erleiden. Die gesetzliche Klarstellung zum Haftungsausschluss hat daran nichts geändert.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 25.04.2023 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2023)

§ 3 Abs 1 Satz 2 FMABG hat an der zuvor bestehenden Rechtslage zur Amtshaftung des Bundes gegenüber dem beaufsichtigten Rechtsträger nichts geändert. Demnach ist es nicht Zweck der Normen über die Bankenaufsicht, das Kreditinstitut selbst durch bestimmte Aufsichtsmaßnahmen vor dem Eintritt eines Vermögensschadens infolge eigener fehlerhafter Geschäftsführung zu schützen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134369 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

FMABG §3 Abs1 Satz2; AHG §1

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