Haftet die Nationalbank für Fehler bei der Bankenaufsicht?
günstig für Staat betrifft Bankkunden, Anleger, Geschädigte, Nationalbank
Nein. Der gesetzliche Haftungsausschluss für Vermögensschäden geschädigter Bankkunden gilt auch für Tätigkeiten der Nationalbank im Rahmen der Bankenaufsicht. Deren Handlungen werden der Finanzmarktaufsicht zugerechnet.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 12.10.2022 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2022)
Der gesetzliche Ausschluss der Haftung für Vermögensschäden geschädigter Bankkunden aufgrund einer fehlerhaften Bankaufsicht nach § 3 Abs 1 Satz 2 FMBAG gilt auch für Schäden, die aus einer Tätigkeit der OeNB im Rahmen der Bankenaufsicht abgeleitet werden. Ihre Handlungen im Bereich der Bankenaufsicht sind der FMA zuzurechnen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134025 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 1 Ob 104/22h, 12.10.2022, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 140/22b, 12.10.2022, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 91/22x, 14.07.2022, Fall aus Wien
Genannte Normen
AHG §1; FMABG §3 Abs1 Satz2
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Staatshaftung für Bankenaufsicht
Schadenersatz · Haftung gegenüber der beaufsichtigten Bank
Schadenersatz · Amtshaftung für unterlassene Aufsicht
Schadenersatz · Amtshaftung für die Wertpapieraufsicht
Vertragsrecht · Haftungsausschluss in Bankbedingungen