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Wird mein früheres Studium bei der Einstufung angerechnet?

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Ob ein Studium für eine Stelle üblicherweise benötigt wird, richtet sich nach den Aufgaben des jeweiligen Arbeitsplatzes. Für einen Berufsschullehrer in kaufmännischen Fächern zählt dazu nicht das zuvor abgeschlossene Studium der Rechtswissenschaften. Diese Frage ist jeweils im Einzelfall zu beurteilen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 27.06.2023 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2023)

Die (implizite) Beurteilung der Vorinstanzen, Rechtswissenschaft sei kein für die Tätigkeit als Berufsschullehrer in den vom Kläger unterrichteten (insbesondere kaufmännischen) Fächern üblicherweise benötigtes Studium, bedarf keiner höchstgerichtlichen Korrektur.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134453 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Anrechnung von Vordienstzeiten

Volle Anrechnung gibt es, wenn die frühere Tätigkeit für Ihre erfolgreiche Verwendung von besonderer Bedeutung ist. Sind die Voraussetzungen erfüllt, haben Sie einen Anspruch darauf, und die richtige Berechnung kann nicht zu Ihrem Nachteil vereinbart werden. Zeiten in anderen EU-Staaten zählen wie inländische.

günstig für Arbeitnehmer Zulage für handwerkliche Tätigkeit

Nein. Für die Ergänzungszulage gelten nicht dieselben Voraussetzungen wie für die Einstufung in eine Entlohnungsgruppe; das entsprechende Handwerk müssen Sie nicht erlernt haben. Entscheidend ist allein, welche Tätigkeit Sie tatsächlich ausüben.

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