Haftet der Staat für die aufgehobene Corona-Verordnung?
günstig für Staat betrifft Unternehmer, Betroffene von Betretungsverboten, Geschädigte, Republik
Nein. Dass der Verfassungsgerichtshof Teile der ersten Corona-Verordnung als gesetzwidrig aufgehoben hat, begründet für sich noch kein Verschulden des Organs, das die Verordnung erlassen hat. Ausschlaggebend waren der nicht eindeutige Gesetzestext und der Zeitdruck bei der Erlassung.
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Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 27.06.2023 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2023)
Aus der vom Verfassungsgerichtshof festgestellten Gesetzwidrigkeit von § 1 und § 2 der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes (BGBl II 2020/98) kann angesichts des nicht eindeutigen Gesetzestexts und des Zeitdrucks bei der Erlassung dieser Verordnung kein Verschulden des die Verordnung erlassenden Organs abgeleitet werden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134456 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 1 Ob 88/23g, 27.06.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
AHG §1 Abs1
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