günstig für Geschädigterbetrifft Geschädigte, Bürger, Unternehmer, Behörden
Wer eine Verordnung erlässt, steht in der Regel nicht unter dem Zeitdruck, der bei einer Entscheidung im Einzelfall oft unvermeidbar ist. Eine Verordnung gilt für viele Menschen und meist für längere Zeit. Deshalb wird erwartet, dass ihre Formulierung besonders sorgfältig ausfällt und ihre Übereinstimmung mit dem Gesetz geprüft wird.
Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 09.09.2025
(2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1987)
Bei Beurteilung eines etwaigen Verschuldens des Verordnungsgebers bei Erlassung einer Verordnung ist zu berücksichtigen, daß sie nicht unter einem solchen Zeitdruck erarbeitet werden muß, wie das bei Bescheiden oder sonstigen Entscheidungen im Einzelfall vielfach nicht zu vermeiden ist. Sie hat auch für viele Personen und in der Regel für einen längeren Zeitraum zu gelten, weshalb es zu erwarten und auch zumutbar ist, ihrer Formulierung besonderes Augenmerk zu widmen und die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Grundlagen zu prüfen.
Wer eine Vorschrift der Verwaltung nicht kennt, trifft deshalb noch nicht automatisch ein Verschulden. Ein Verschulden liegt erst vor, wenn Sie die im Einzelfall gebotene Aufmerksamkeit außer Acht gelassen haben. Im entschiedenen Fall wusste ein Landwirt nicht, dass der Bürgermeister für eine bestimmte Bewilligung nicht zuständig war.
günstig für Schädiger Verletzte Schutzvorschrift und Verschulden