Schützt mich ein österreichisches Gericht vor Beleidigungen einer ausländischen Plattform?
günstig für Betroffener betrifft Betroffene von Online-Äußerungen, Plattformbetreiber, Unternehmer, Konsumenten
Werden Ihr Ruf und Ihre Ehre verletzt, kann das Ihre Würde beeinträchtigen. Bei schweren Eingriffen in den Kernbereich Ihrer Persönlichkeitsrechte darf ein österreichisches Gericht vom Recht des Herkunftslandes des Anbieters abweichen. Ob das zulässig ist, hängt vom Einzelfall ab.
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Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 26.03.2025 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2023)
Eine Verletzung des Rufs und der Ehre eines Menschen kann eine Verletzung dessen Würde iSd § 22 Abs 2 Z 2 ECG bedeuten. Jedenfalls als ausreichend sind diesbezüglich Ehrverletzungen anzusehen, die den Kernbereich der Persönlichkeitsrechte betreffen. Ob die Voraussetzungen vorliegen, dass ein innerstaatliches Gericht gemäß § 22 Abs 1 und Abs 2 Z 2 ECG aufgrund einer Verletzung des Rufs und der Ehre eines Menschen zu dessen Schutz vom Herkunftslandprinzip des § 20 Abs 1 ECG zum Schutz der Würde abweicht, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Allerdings rechtfertigt nicht jede ehrenrührige oder kreditschädigende Äußerung bereits eine Abweichung vom Herkunftslandprinzip. Für ein Abgehen davon ist Angesichts des Interesses am freien Dienstleistungsverkehr und der notwendigen Abwägung der Verhältnismäßigkeit ein ausreichender Schweregrad des Eingriffs erforderlich.OGH 6 Ob 50/24g, 26.03.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134490 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 6 Ob 50/24g, 26.03.2025, Fall aus Tirol
Genannte Normen
ECG §22 Abs2 Z2
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