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Kann ich eine ausländische Entscheidung wegen Unfairness abwehren?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Schuldner, Unterhaltsberechtigte
Nur in Ausnahmefällen. Die Anerkennung darf allein dann verweigert werden, wenn sie mit den Grundwerten der österreichischen Rechtsordnung offensichtlich völlig unvereinbar wäre, etwa weil Verfahrensrechte in unerträglicher Weise beschnitten wurden. Dass das ausländische Gericht das Recht falsch angewendet hat, genügt dafür nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 15.03.2023 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Bei dem in Art 34 Z 1 EuGVVO normierten Versagungsgrund geht es um die öffentliche Ordnung des betroffenen Vollstreckungsstaats, demnach Österreichs. Zum ordre public gibt es eine Rsp des Obersten Gerichtshofs zu § 81 Z 3 (früher Abs 4) EO, auf die zurückgegriffen werden kann. Demnach ist ein Verstoß gegen diesen nur dann zu bejahen, wenn die Anerkennung oder Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Entscheidung mit der österreichischen Rechtsordnung völlig unvereinbar wäre. Zudem müsste nach Art 34 Z 1 EuGVVO der Verstoß gegen die öffentliche Ordnung offensichtlich sein, was verdeutlicht, dass dieser Versagungsgrund nur in Ausnahmefällen geltend gemacht werden kann.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121001 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

EuGVVO 2012 Art 45 Abs1 lita; Verordnung (EG) Nr 44/2001 Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art34 Nr1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Zahlung trotz laufendem Rechtsmittel

Ja. Zahlen Sie aufgrund eines Urteils, das noch bekämpft werden kann, ist das erkennbar nur für den Fall gemeint, dass dieses Urteil hält. Wird es später aufgehoben oder der Anspruch aberkannt, können Sie das Gezahlte zurückfordern; eine bewilligte Zwangsvollstreckung ist auf Ihren Antrag einzustellen.

günstig für Schuldner Einwendungen gegen die Exekution

Mit der Klage gegen den betriebenen Anspruch können Sie nur geltend machen, dass dieser nachträglich weggefallen ist. Dass der Titel selbst nicht wirksam zustande gekommen ist, gehört nicht in dieses Verfahren; dafür gibt es eine eigene Klage, die auch noch nach Bewilligung der Exekution möglich ist.

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