Zählt eine behördlich genehmigte Betriebsvorschrift für meinen Schadenersatz?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 28.01.2021 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Vom Arbeitgeber auferlegte Sicherheitsvorschriften können als Schutznormen qualifiziert werden, wenn sie auf gesetzlicher Grundlage beruhen oder zumindest behördlich genehmigt waren.OGH 2 Ob 167/17y, 22.03.2018
- Hier: Die im behördlich genehmigten Flugbetriebshandbuch (FOM) enthaltenen Anordnungen an den Piloten.OGH 2 Ob 112/10z, 22.06.2011
- Kein Außerkraftsetzen einer derartigen Schutznorm durch einen Überprüfungsbericht eines seilbahntechnischen Sachverständigen.OGH 2 Ob 84/08d, 28.04.2008
- Hier: SchleppflugOGH 8 Ob 76/81, 25.02.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027539 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 13.
- OGH 2 Ob 30/20f, 28.01.2021, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 214/19p, 27.02.2020, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 18/16k, 23.02.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine Schutzvorschrift schützt nur jene Personen, die berechtigt in den Gefahrenbereich gelangen. Wer sich unbefugt dorthin begibt, kann sich auf diesen Zweck der Vorschrift nicht berufen. Der Schutzbereich der Vorschrift ist damit beschränkt.
Auch wer eine Vorschrift verletzt hat, die Schäden verhindern soll, haftet dafür nicht ohne weiteres. Es muss ihn zusätzlich ein Verschulden treffen.