Sollen die Regeln zur Bilanzprüfung die Firma schützen?
günstig für Gesellschaft betrifft Gesellschaften, Abschlussprüfer, Unternehmer
Die Vorschriften über die Prüfung des Jahresabschlusses sind Schutzgesetze. Sie haben den Zweck, die geprüfte Gesellschaft vor Vermögensschäden zu schützen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 03.09.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Bei den §§ 273 bis 275 HGB handelt es sich um Schutzgesetze im Sinne des § 1311 ABGB, die den Zweck haben, die geprüfte Gesellschaft vor Vermögensschäden zu schützen.
Hinweis: Das Handelsgesetzbuch (HGB) heißt seit 1. Jänner 2007 Unternehmensgesetzbuch (UGB). Die Paragrafen wurden dabei teils neu nummeriert.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der konkrete Schaden ist mit Hilfe der Differenzmethode (Differenzhypothese) zu errechnen.OGH 6 Ob 135/22d, 24.03.2023
- § 275 UGB nimmt auf die Prüfung im weiteren Sinn Bezug, also auch auf die Redepflicht iSd § 273 Abs 2 UGB. Von § 275 Abs 2 UGB erfasst werden daher auch Schäden, die etwa im Zusammenhang der Verletzung der Redepflicht (§ 273 UGB) entstehen.OGH 6 Ob 207/20i, 18.02.2021
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114297 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 5 Ob 62/24i, 03.09.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1311
- Unternehmensgesetzbuch (UGB) § 273 · Prüfungsbericht
- UGB § 274 · Bestätigungsvermerk
- UGB § 275 · Verantwortlichkeit des Abschlußprüfers
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