Zum Inhalt springen

Kann ein Verband klagen, bevor überhaupt ein Vertrag zustande kam?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Unternehmer, Verbraucherschutzverbände
Die im Gesetz genannten Verbände können klagen, wenn ein Unternehmen im Zusammenhang mit Verbraucherverträgen Informationspflichten verletzt oder gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot verstößt. Ein Vertrag muss dafür noch gar nicht geschlossen sein. Auch Verstöße bei der Anbahnung von Geschäften können bekämpft werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 28.02.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2023)

Die Verbände des § 29 KSchG sind zur Klage nach § 28a KSchG aktivlegitimiert, wenn die Beklagte im Zusammenhang mit einem Verbrauchervertrag Informationspflichten verletzt oder gegen ein gesetzliches Ge- oder Verbot verstößt. Dafür ist nicht erforderlich, dass ein Abschluss eines Verbrauchervertrags bereits erfolgt ist, sondern können auch Verstöße bei der Anbahnung von Verbrauchergeschäften Gegenstand einer Verbandsklage sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134538 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Verbandsklage gegen empfohlene Klauseln

Nein. Wer sich dagegen wendet, dass gesetzwidrige Vertragsklauseln empfohlen werden, muss das auch im Klagebegehren ausdrücken. Ein Begehren, das nur die Unterlassung der Verwendung verlangt, genügt dafür nicht.

günstig für Unternehmer Aufklärende Sätze in Vertragsbedingungen

In diesem Verfahren werden Vertragsbedingungen darauf geprüft, ob sie gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstoßen; geprüft wird dabei im Kern, was die Parteien erklären wollen. Dient ein Satz nur dazu, Sie als Verbraucher aufzuklären, ist er grundsätzlich unbedenklich.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Klagerecht der Verbraucherverbände
Vertragsrecht · Anwendungsbereich der Verbandsklage
Vertragsrecht · Reichweite der Verbandsklage
Vertragsrecht · Verbandsklage gegen unzulässige Klauseln
Datenschutz · Verbandsklage bei Datenschutzverstößen