Zum Inhalt springen

Dürfen Verbände wegen Datenschutzverstößen vor Gericht gehen?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Unternehmer, Verbraucherschutzverbände
Ja. Ein Verband zum Schutz von Verbraucherinteressen darf auch ohne Auftrag einer betroffenen Person und unabhängig von der Verletzung einzelner Rechte klagen, wenn er sich auf unlautere Geschäftspraktiken, ein Verbraucherschutzgesetz oder unwirksame Vertragsklauseln stützt. Voraussetzung ist, dass die Datenverarbeitung Rechte bestimmbarer Personen beeinträchtigen kann.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 17.01.2024 (5 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2020)

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art 267 AEUV folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Stehen die Regelungen in Kapitel VIII, insbesondere in Art. 80 Abs.1 und 2 sowie Art. 84 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, ABl. L 119/1 vom 4. Mai 2016, S. 1; im Folgenden „DSGVO“) nationalen Regelungen entgegen, die neben den Eingriffsbefugnissen der zur Überwachung und Durchsetzung der Verordnung zuständigen Aufsichtsbehörden und den Rechtsschutzmöglichkeiten der betroffenen Personen einerseits Mitbewerbern und andererseits nach dem nationalen Recht berechtigten Verbänden, Einrichtungen und Kammern die Befugnis einräumen, wegen Verstößen gegen die DSGVO unabhängig von der Verletzung konkreter Rechte einzelner betroffener Personen und ohne Auftrag einer betroffenen Person gegen den Verletzer im Wege einer Klage vor den Zivilgerichten unter den Gesichtspunkten des Verbots der Vornahme unlauterer Geschäftspraktiken oder des Verstoßes gegen ein Verbraucherschutzgesetz oder des Verbots der Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen vorzugehen?

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133358 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Verbraucher bei privater und beruflicher Nutzung

Nein, in der Regel nicht. Nutzen Sie den gekauften Gegenstand sowohl privat als auch beruflich, können Sie sich auf den besonderen Gerichtsstand für Verbraucher nicht berufen. Etwas anderes gilt nur, wenn der berufliche Zweck ganz untergeordnet ist; das müssen Sie beweisen.

günstig für Unternehmer Verbandsklage gegen empfohlene Klauseln

Nein. Wer sich dagegen wendet, dass gesetzwidrige Vertragsklauseln empfohlen werden, muss das auch im Klagebegehren ausdrücken. Ein Begehren, das nur die Unterlassung der Verwendung verlangt, genügt dafür nicht.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Klagerecht der Verbraucherverbände
Vertragsrecht · Anwendungsbereich der Verbandsklage
Vertragsrecht · Verbandsklage bei der Vertragsanbahnung
Wettbewerb · Klagerecht von Verbänden im Wettbewerbsrecht
Wettbewerb · Gerichtsstand bei der Verbandsklage