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Gegen welche Verstöße kann ein Verband überhaupt vorgehen?

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Ein Verband kann gegen alle gesetzlichen Vorgaben vorgehen, die dem Schutz der Verbraucher in den ausdrücklich aufgezählten Bereichen dienen. Das können auch Regeln des allgemeinen bürgerlichen Rechts sein. Es muss sich aber immer um ein bestimmtes gesetzliches Gebot oder Verbot handeln.

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Ständige Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

§ 28a KSchG erfasst alle weitergehenden gesetzlichen Maßnahmen, die dem Schutz der Verbraucher in den einzelnen in dieser Bestimmung taxativ aufgezählten Schutzbereichen dienen. Es kommen daher auch gesetzliche Gebote oder Verbote nach dem ABGB in Frage. Dies ändert jedoch nichts daran, dass es sich um bestimmte gesetzliche Verbote oder Gebote handeln muss.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131383 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Verbandsklage gegen empfohlene Klauseln

Nein. Wer sich dagegen wendet, dass gesetzwidrige Vertragsklauseln empfohlen werden, muss das auch im Klagebegehren ausdrücken. Ein Begehren, das nur die Unterlassung der Verwendung verlangt, genügt dafür nicht.

günstig für Unternehmer Aufklärende Sätze in Vertragsbedingungen

In diesem Verfahren werden Vertragsbedingungen darauf geprüft, ob sie gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstoßen; geprüft wird dabei im Kern, was die Parteien erklären wollen. Dient ein Satz nur dazu, Sie als Verbraucher aufzuklären, ist er grundsätzlich unbedenklich.

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