Dürfen Verbraucherschutzverbände ohne Weiteres gegen Firmen klagen?
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Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2012)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Klageberechtigung der in § 29 KSchG genannten Interessenvertretungen ist nicht an das zusätzliche Erfordernis eines an Hand der jeweiligen Organisationsnormen zu prüfenden besonderen Interesses geknüpft.OGH 2 Ob 215/10x, 27.02.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127686 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 Ob 43/25a, 23.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 184/24y, 18.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 21/22v, 24.05.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 28 · Unterlassungsanspruch
- KSchG § 28a
- KSchG § 29 · Klageberechtigung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wer sich dagegen wendet, dass gesetzwidrige Vertragsklauseln empfohlen werden, muss das auch im Klagebegehren ausdrücken. Ein Begehren, das nur die Unterlassung der Verwendung verlangt, genügt dafür nicht.
Die Sonderregel über den Verbrauchergerichtsstand ist eine Ausnahme von den allgemeinen Zuständigkeitsregeln und daher eng auszulegen. Sie greift also nicht schon deshalb, weil eine Website auch bei Ihnen abrufbar ist. Der Unternehmer muss seine Tätigkeit auf Ihren Wohnsitzstaat ausgerichtet haben.