Zählt der aus Ehegeld gekaufte Firmenanteil bei der Aufteilung mit?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Geschiedene, Unternehmer, Gesellschafter
Ja. Erwirbt ein Ehegatte mit ehelichem Vermögen Anteile an einer unternehmerisch tätigen Gesellschaft, die nicht bloß der Wertanlage dienen, ist das bei der Aufteilung zu berücksichtigen. Dabei ist zu unterscheiden, ob die Mittel aus unselbständigem Einkommen oder aus Gewinnen der Beteiligung stammen. Vorteile, die dem anderen Ehegatten daraus entstanden sind, muss der unternehmerisch tätige Ehegatte behaupten und beweisen.
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Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 23.10.2023 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (2023)
§ 91 Abs 2 EheG umfasst auch den aus ehelichem Vermögen finanzierten Erwerb von - nicht der bloßen Wertanlage dienenden - Anteilen an einer unternehmerisch tätigen Gesellschaft durch einen Ehegatten.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134576 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 1 Ob 113/23h, 23.10.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
EheG §91 Abs2
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