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Kann ich im Unterhaltsverfahren später noch Neues vorbringen?

betrifft Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte, Eltern, Kinder
Im Unterhaltsverfahren werden neue Tatsachen im Rechtsmittelverfahren nur ausnahmsweise berücksichtigt. Ändern sich die maßgeblichen Verhältnisse, steht dem Unterhaltspflichtigen ohnehin ein Antrag auf Neubemessung offen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 14.04.2026 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2023)

In aller Regel können im Unterhaltsverfahren Neuerungen nur ausnahmsweise Berücksichtigung finden, zumal bei Änderung der maßgeblichen Verhältnisse dem Unterhaltspflichtigen ohnedies ein Antrag auf Neubemessung offensteht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134606 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Genannte Normen

AußStrG 2005 §49; AußStrG 2005 §66

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