Müssen alle Kunden eine Marke gleich verstehen?
betrifft Unternehmer, Markeninhaber, Mitbewerber, Konsument
Es ist nicht nötig, dass alle Angehörigen der angesprochenen Kundengruppe eine Werbung oder eine Marke gleich beurteilen. Die Gerichte gehen im Gegenteil davon aus, dass innerhalb dieser Gruppe durchaus unterschiedliche Ansichten bestehen.
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Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 19.12.2023 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2023)
Eine einhellige Auffassung aller Mitglieder des relevanten Verkehrskreises zu einer Werbemaßnahme oder Marke ist weder Bestandteil oder Folge der Definition von Verkehrskreisen noch entspricht sie der Lebenserfahrung. Vielmehr geht die ständige Rechtsprechung davon aus, dass die Mitglieder des relevanten Verkehrskreises durchaus unterschiedliche Positionen vertreten (vgl RS0078654 und RS0078751).
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134670 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 4 Ob 152/23s, 19.12.2023, Fall aus Wien
Genannte Normen
MSchG §10 Abs3
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