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Aus wessen Sicht wird die Verwechslungsgefahr beurteilt?

betrifft Unternehmer, Markeninhaber, Konsumenten
Maßgeblich ist, wie ein nicht ganz unbeträchtlicher Teil der angesprochenen Kunden die Bezeichnung versteht, und zwar schon bei flüchtiger Betrachtung in der Eile des Geschäftsverkehrs. Entscheidend ist der Gesamteindruck und nicht eine zergliedernde Betrachtung der Einzelheiten.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 27.08.2024 (53 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr kommt es auf die Verkehrsauffassung, also auf die durchschnittlichen Anschauungen eines nicht ganz unbeträchtlichen Teils der angesprochenen Verkehrskreise, an. Dabei ist von der Vorstellung auszugehen, die diese Kreise mit der betreffenden Bezeichnung in der Eile des Geschäftsverkehrs schon bei flüchtiger Betrachtung verbinden. Entscheidend ist der Gesamteindruck, nicht eine zergliedernde Betrachtung der Einzelheiten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 29 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079509 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 53.

Genannte Normen

UWG §2 Abs3 Z1; UWG §9 C3a

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