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Was gilt im Betrieb überhaupt als Gefahr?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Sicherheitsfachkräfte
Eine Gefahr im Sinn des Arbeitnehmerschutzes liegt vor, wenn bei ungehindertem Ablauf des Geschehens mit ausreichender Wahrscheinlichkeit ein Ereignis droht, das zu einer Verletzung von Rechtsgütern der Beschäftigten oder Dritter führt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 15.02.2024 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2024)

Unter einer Gefahr im Sinn des ASchG ist allgemein eine Situation zu verstehen, in der bei ungehindertem Ablauf des Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit der Eintritt eines Ereignisses droht, welches zur Verletzung von Rechtsgütern des Arbeitnehmers (bzw eines Dritten) führt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134747 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

ASchG §2 Abs7 S2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Wer gilt als Arbeitgeber beim Arbeitsunfall

Geschützt ist zunächst der Arbeitgeber, mit dem Sie ein Beschäftigungsverhältnis verbindet. Ebenso geschützt ist derjenige, in dessen Betrieb Sie eingegliedert sind, auch wenn Sie dort nicht angestellt sind.

günstig für Arbeitgeber Haftung des Arbeitgebers beim Arbeitsunfall

Bei Verletzungen meist nicht. Für Personenschäden aus einem Arbeitsunfall haftet der Dienstgeber nur, wenn er den Unfall vorsätzlich verursacht hat; alle anderen Haftungsgründe sind ausgeschlossen, auch die Haftung für seine Erfüllungsgehilfen. Für Sachschäden gilt diese Einschränkung nicht.

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